Welche Rohstoffe unterliegen dem LFGB?
Das LFGB gilt für alle Lebensmittel und Futtermittel sowie deren Ausgangsstoffe. Dazu zählen Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Gewürze und pflanzliche Öle, sofern sie als Bestandteile für die industrielle Verarbeitung bestimmt sind. Auch Rohwaren, die noch nicht verarbeitet sind, fallen unter die Sorgfaltspflichten des Gesetzes.
Welche Dokumentationspflichten habe ich als Importeur?
Sie müssen für jede Charge die Herkunft, den Lieferweg, die Ergebnisse der Wareneingangskontrolle und die Analysezertifikate lückenlos dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Bei Futtermittelkomponenten gilt eine verlängerte Frist von fünf Jahren. Wir unterstützen Sie mit einem digitalen System zur Chargenrückverfolgung.
Wie oft müssen Eigenkontrollen durchgeführt werden?
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Risikoprofil der Rohware. Für Getreide mit erhöhtem Mykotoxinrisiko empfehlen wir bei jeder Anlieferung einen Schnelltest. Für stabile Rohstoffe wie geschälte Hülsenfrüchte reicht eine stichprobenartige Kontrolle pro Monat. Die konkrete Frequenz legen Sie in Ihrem betrieblichen Eigenkontrollsystem fest.
Was passiert bei einer Grenzwertüberschreitung?
Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgehalte müssen Sie die betroffene Charge unverzüglich sperren und die zuständige Behörde informieren. Die Ware darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Wir helfen Ihnen, die Charge zu identifizieren, zu separieren und die erforderlichen Meldungen gemäß § 44 LFGB zu erstellen.
Muss ich ein HACCP-Konzept für Rohwaren vorhalten?
Ja, auch für die Lagerung und den Transport von Rohstoffen ist ein HACCP-Konzept erforderlich. Es muss die kritischen Kontrollpunkte entlang der Lieferkette identifizieren – von der Annahme über die Silolagerung bis zur Verladung. Wir beraten Sie bei der Erstellung und Umsetzung eines praxistauglichen Konzepts.
Welche Rolle spielt die Rückverfolgbarkeit bei Futtermitteln?
Die Rückverfolgbarkeit ist das zentrale Element der LFGB-Compliance. Sie müssen jederzeit nachweisen können, von welchem Lieferanten eine Charge stammt und an welchen Verarbeiter sie geliefert wurde. Unser Logistiksystem erfasst alle Bewegungen und stellt die Daten für Behördenanfragen innerhalb von 24 Stunden bereit.